Gutachten im Bauwesen
Wir erstellen Gutachten zu Sachfragen im Bauwesen durch die sachverständig begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die Beurteilung eines Geschehens oder Zustands.
Durch eine Befundaufnahme oder Tatsachenerhebung - meist ist das eine Besichtigung vor Ort, manchmal sind auch Erhebungen Dritter, Akteninhalte, Archivmaterial, etc. heranzuziehen - wird der Ist-Zustand festgestellt. Dieser Ist-Zustand wird dann mit dem Soll-Zustand - das heißt mit der schadensfreien Ausführung - verglichen. Dazu wird in der Regel der bewährte "Stand der Technik" als Maßstab herangezogen, der in den "anerkannten Regeln der Technik" (Normen, Richtlinien, Fachbücher, Fachzeitschriften, etc) veröffentlicht ist.
Aus dem Ist-Zustand und dem Sollzustand zieht der Sachverständige Schlüsse, die er in seinem Gutachten ausformuliert. Die Gutachtenserstellung soll möglichst zielgerichtet sein, daher ist es erforderlich, durch Fragen an den Gutachter Gutachtensziele zu formulieren. In der Regel wird das erste Ziel die Erkundung von Schadensursachen sein, ein weiteres Ziel wird die Frage sein, wie die Schäden zu beheben sind. Nachfolgend wird auch oft festzustellen sein, wer für Schadensereignisse verantwortlich ist. Letztendlich ist mitunter auch eine Bewertung der Schäden und eine Abschätzungen der Schadensbehebungskosten erforderlich. Das Gutachtensergebnis besteht in der Beantwortung der Fragen an den Gutachter.